Laut Rahmenterminkalender sollten heute die Spiele um den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse starten. Bis vor dem 13. März, als die Tabelle wegen COVID-19 eingefroren wurde, deutete der Tabellenstand sehr darauf hin, dass der SV 08 als klarer Tabellenzweiter zum 6. Male in seiner Vereinsgeschichte in den Genuss der Relegationsspiele kommen könnte. Es sei denn es würde dem Team noch gelingen, den Tabellenführer SF Elzach-Yach von der Spitze zu verdrängen. Angesichts der Kader-Verstärkung zur Winterpause keinesfalls eine unrealistische Möglichkeit.
Doch CORONA hat den Terminkalender auf den Kopf gestellt. Relegationsspiele wird es in diesem Jahr keine geben. Somit auch keine Aufbesserung der Vereinskasse und keine sportlich spannenden Auf- und Abstiegsentscheidungen auf grünem Rasen. Diese müssen nun stattdessen virtuell am grünen Tisch getroffen werden.
Von CORONA-Pause keine Spur. Seit Wochen sind Verantwortliche des Verbandes aber auch zahlreiche Vereine intensiv damit beschäftigt über den Umgang mit den eingefrorenen Tabellen zu diskutieren.
Der außerordentliche Verbandstag naht und nach dem Willen der Verbände Baden Württembergs sollen die von den Vereinen gewählten Delegierten am 20. Juni zunächst darüber entscheiden, ob die Saison mit frühestem Beginn am 01. September 2020 fortgesetzt oder aber endgültig abgebrochen werden soll. Im Falle eines Abbruches soll es in den Ligen keine Absteiger und nur einen Aufsteiger geben. Aufsteigen soll nur die Mannschaft mit dem besten Quotienten.
Dagegen regte sich Widerstand. Zahlreiche auf einem Relegationsplatz stehende Vereine, fühlen sich benachteiligt. Neben den entgangenen Aufstiegsspielen soll ihnen nun auch noch die Aufstiegschance genommen werden. Tatsächlich wären die Zweitplatzierten im Falle eines sehr wahrscheinlichen Saisonabbruchs wohl die einzigen Verlierer.
Mannschaften, die fast aussichtslos am Tabellenende rangieren, dürften sich freuen. Der Klassenerhalt sei diesen Mannschaften auch gegönnt, die Tabellenzweiten, die ohne Corona sogar noch die Möglichkeit gehabt hätten den Direktaufstieg zu schaffen, in der Aufstiegsfrage jedoch völlig außen vor zu lassen, ist nur schwer nachvollziehbar. Dies sahen sowohl der Schleswig-Holsteinische Fußballverband, der beim Aufstieg alle Zweitplatzierten berücksichtigt hat, als auch der Südwestdeutsche Fußballverband so, der sich in der Regionalliga und Oberliga Baden Württemberg dazu entschieden hat, auch den besten Zweitplatzierten im Wege der Quoten-Regelung eine Liga höher zu heben.
Wie hart es im Falle des Vorschlages des Verbands sogar einen derzeitigen Tabellenführer treffen könnte zeigt folgendes Beispiel:
In der Bezirksliga Freiburg führt der SV Mundingen die Tabelle mit 36 Punkten aus 16 Spielen an.
Auf Rang 2 steht mit 34 Punkten aus 15 Spielen die Reserve des Bahlinger SC. Aufgrund des minimal besseren Quotienten 2.26 zu 2,25 ginge das Aufstiegsrecht an den Tabellenzweiten Bahlinger SC. Tabellenführer SV Mundingen verbliebe weiter in der Bezirksliga.
Zahlreiche, ausführlich und gut begründete Anträge mit Gegenüberstellungen der aktuellen und im Falle eines Aufstiegs der Zweitplatzierten künftigen Ligastärken, u.a. auch der Antrag des SV 08 Laufenburg, liegen nun dem SBFV vor und wurden wohl auch im Antragsheft des Verbands aufgenommen.
Am 20. Juni soll nun also über folgende Punkte entschieden werden:
- Fortsetzung der Saison mit frühestem Beginn 01. September oder aber Abbruch der Saison
- Im Falle eines Abbruchs soll über die Aufstiegsmodalitäten abgestimmt werden (Aufstieg der Relegationsberechtigten ja oder nein?)
- Zusätzlich beantragte der SV 08 für den Fall einer Ablehnung des Aufstiegs aller Zweitplatzierten, den laut Spielordnung vorgesehenen vierten Aufsteiger ebenfalls in Wege der Quotienten-Regelung zu ermitteln.
Der Verband will sich nun bereits im Vorfeld des virtuellen außerordentlichen Verbandstages schon am 09.06.2020 mit den Delegierten über die Anträge beraten. Die Aufstiegsfrage bleibt spannend, auch wenn spannende Spiele auf grünem Rasen wohl allen Beteiligten viel lieber gewesen wären.
Die Entscheidung liegt nun in den Händen der Delegierten, die sicher nach bestem Gewissen abstimmen werden.