Im Land Baden Württemberg gilt seit heute die
Corona-Alarmstufe II
Für Fußballvereine bedeutet dies, dass nur noch geimpften oder genesenen Personen Einlass ins Stadion gewährt werden darf,
die über den Impfnachweis hinausgehend auch noch einen tagesaktuellen Antigentest vorweisen können.
Übrigens, als Impfnachweis reicht der Impfausweis nicht mehr aus.
Erforderlich ist der digitale Nachweis über Corona-App oder CoVApp in Verbindung mit Personalausweis
2G+ = Geimpft oder Genesen + Antigentest