Nun müssen auf Sportplätzen auch geimpfte oder genesene Zuschauer zusätzlich noch einen Antigentest vorweisen

Im Land Baden Württemberg gilt seit heute die
Corona-Alarmstufe II

Für Fußballvereine bedeutet dies, dass nur noch geimpften oder genesenen Personen Einlass ins Stadion gewährt werden darf,
die über den Impfnachweis hinausgehend auch noch einen tagesaktuellen Antigentest vorweisen können. 

Übrigens, als Impfnachweis reicht der Impfausweis nicht mehr aus.
Erforderlich ist der digitale Nachweis über Corona-App oder CoVApp in Verbindung mit Personalausweis

2G+ = Geimpft oder Genesen + Antigentest

Um Wartezeiten an der Kasse zu verkürzen empfehlen wir Ihnen sich hier vorab schon mal online zu registrieren 

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