Jetzt gilt auf dem Fußballplatz auch für Zuschauer die 2G Regel

Seit heute gilt im Land Baden Württemberg die Corona-Alarmstufe.
Die hat auch Auswirkungen auf den Amateurfußball.
Sowohl für Gäste des Sportheims als auch für Zuschauer der Fußballspiele gilt ab sofort die 2G Regel d.h.
Zuschauer wie Gaststätten-Besucher müssen künftig an der Stadionkasse bzw. vor Betreten des Sportheims
einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.

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