Späte Wiedergutmachung mit 5 Punkte-Gutschrift

Noch rechtzeitig vor Ablauf der 10 jährigen Verjährungsfrist wurde der SV 08 vergangene Woche mit einer faustdicken Überraschung konfrontiert, mit der wohl niemand mehr rechnen konnte.

8 Jahre ist es her, als der SBFV nach einem Formfehler unseres Vereins auf Einsatz eines Spielers ohne Spielrecht, verbunden mit einem 15 Punkteabzug, erkannte. Der SV 08 musste daraufhin den bitteren Gang in die Bezirksliga antreten. Der eingeschlagene Rechtsweg war erfolglos verlaufen.

Ein höher instanzliches Gericht hat nun in einem ähnlich gelagerten Fall eines anderen Vereins entschieden, dass ein umfassender Punkteabzug unverhältnismäßig und damit nicht rechtens sei. Nach dem neu ergangenen Urteil steht dem SV 08 Schadenersatz zu. Der SBFV hat gestern auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass eine umfassende Rückgabe der damals aberkannten 15 Punkte wegen Wettbewerbsverzerrung nicht möglich sei. Das Sportgericht halte es aber für angemessen, dem SV 08 mit Wirkung des heutigen Datums wenigstens ein Drittel der abgezogenen Punkte gut zu schreiben. Mit dieser Entscheidung sind die Chancen des SV 08 auf den Klassenerhalt um ein vielfaches gestiegen, beträgt der Rückstand zum rettenden Ufer somit nur noch 3 statt zuvor 8  Punkte.

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